Anhang 5


Schadensregulierung


Alle Ansprüche bedürfen der Schriftform und müssen detaillierte Informationen und Belege enthalten. Für Kosten, die vom Lieferanten im Verlauf der Untersuchungen als berechtigt anerkannt werden und die in direktem Zusammenhang mit dem beanstandeten Papier stehen, könnte eine Rückerstattung in Frage kommen.
Im Falle vollständig gegensätzlicher Ansichten wird der Lieferant einen neutralen Schlichter einberufen, mit dem beide Parteien einverstanden sind und dessen Schiedsspruch bezüglich der Fehlerhaftigkeit der Ware bindend ist.


Fristen


Alle Schadenforderungen müssen dem Lieferanten in Schriftform unmittelbar nach deren Entdeckung mitgeteilt werden:
Transportschäden siehe Anhang 4.
Offensichtliche Schäden, die nicht mit dem Transport in Zusammenhang stehen innerhalb von fünf Tagen.
Schäden, die nur bei der Verarbeitung oder nach eingehender Untersuchung offenkundig werden spätestens sechs Monate nach Lieferung. [CEPAC General Conditions of Sale of the Paper & Board manufacturers in the EEC (Allgemeine Verkaufsbedingungen der Papier- und Pappenhersteller in der EG), Brüssel 1991].


Rücklieferungen

Papier sollte nur dann zurückgeliefert werden, wenn die schriftliche Erlaubnis des Lieferanten dazu vorliegt. In diesem Fall kann der Lieferant mitteilen, an welche Adresse die Lieferung erfolgen soll oder er kann den Transport veranlassen. Gutschriften für Rücklieferungen erfolgen, sobald das Material von der vom Lieferanten benannten Stelle gesichtet und als fehlerhaft anerkannt worden ist.



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