Umweltgesetzgebung Jede unserer Produktionsstätten wird die einschlägigen nationalen und lokalen Umweltgesetze und -vorschriften erfüllen. Die 1996 in Kraft getretene «Integrierte EU-Richtlinie zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung» (Integrated Pollution Prevention & Control Directive; IPPC 96/61) definiert Schadstoffgrenzwerte und technische Standards zum Schutz der Umwelt. Innerhalb der Cham Paper Group erfüllen die Werke in Italien die IPPC-Anforderungen. Für unsere Geschäftsprozesse ebenfalls relevante europäische Gesetzesvorschriften ist unter anderem die Wasser-Richtlinie (zur Verbesserung der Wasserwirtschaft). Die weltweite Debatte über den Klimawandel verbunden mit der Notwendigkeit einer Reduzierung der CO2-Emissionen wird sich auch in der künftigen Gesetzgebung niederschlagen. Die Erfüllung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften hat für die Cham Paper Group höchste Priorität und ist wesentlicher Bestandteil unseres Umweltmanagementprogramms, dem wir voll und ganz verpflichtet sind. Umweltleistung Massstab – alle Reduzierungsziele basieren auf dem Durchschnitt der Jahre (2000–2004), wobei Jahresresultate als prozentuale Abweichung vom Durchschnitt angegeben sind. Zielsetzung der von uns in der Vision 2010 definierten unternehmensweiten Umweltleistungsziele ist es:
- Für jeden unserer Fertigungsprozesse eine hohe Energieeffizienz zu erreichen.
- Den Wasserverbrauch und das Abwasseraufkommen zu reduzieren.
- Konzernweit das fertigungsbedingte Abfallaufkommen zu reduzieren.
- Zellstoff für die Papierproduktion nur noch von Lieferanten zu beziehen, die nach einem international anerkannten Standard (z.B. FSC, PEFC, CSI, ISO 14001, etc.) zertifiziert sind.
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