Umweltrichtlinien


Allgemeine Umweltschutzrichtlinien   
 

Die Cham Paper Group mit ihren Mitarbeitern und Prozessen praktiziert ein gewissenhaftes Umweltmanagement praktizieren. Unerlässlich sind dabei das Erstellen exakter und aktueller Statistiken, sowie die regelmässige Überwachung der Leitlinien zumindest für die folgenden Bereiche:
 

  • Schutz der Biosphäre
  • Sparsamer Energieeinsatz
  • Abfallvermeidung und -entsorgung
  • Nachhaltiger Gebrauch der natürlichen Ressourcen

 
Ergänzend zu den allgemeinen Leitlinien werden Aktionsleitlinien festgelegt. - Die Umsetzung sämtlicher Leitlinien der Gruppe geschieht in Übereinstimmung mit dem Umweltmanagementsystem ISO 14001, welches in allen Werken der Gruppe eingeführt wurde. Die zentralen Elemente unseres bestehenden Umweltmanagementsystems geben eine klare Struktur sowie die Instrumente vor, mit welchen wir die Ziele sowohl formulieren und erreichen, als auch das Erreichen der Ziele messen und nachweisen können.
 

Spezifische Aufgaben
 
I   Schutz der Biosphäre  
 
Zum Schutz der Biosphäre bedarf es laufender Bewertungs- und Kontrollverfahren. Die Aktionsleitlinien unterstützen:
 

  • Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Biosphäre. Empfohlen werden über die simple Erfüllung von Gesetzesvorschriften hinausgehende Initiativen.
  • Die Ausarbeitung und Umsetzung eines Umweltschutzplans unter Berücksichtigung des kompletten Produktlebenszyklusses (d. h. von Produkt-/Prozessentwicklung bis Produktgebrauch/-entsorgung).
  • Regelmässige Umweltaudits an allen Standorten.
    Weitere kritische Elemente für die Umsetzung obiger Leitlinien sind nachstehend dargestellt:

Einhaltung der Umweltschutzauflagen
Alle Einrichtungen erfüllen laufend sämtliche nationalen und regionalen Gesetze, Vorschriften und Zulassungsvoraussetzungen.  
 
Schutz der Biosphäre
Jedes Werk integriert einen Umweltschutzplan, welcher:
 

  • die aktuellen Umweltprogramme samt Kostenaufwand beschreibt und längerfristige Umweltbelange bewertet;
  • Prognosen über Finanzbedarf und Betriebskosten für Umweltprogramme abgibt;
  • jährlich für jedes Werk aktualisiert und von der Geschäftsleitung im üblichen Finanzplanungsprozess genehmigt  wird.

Gruppen-Umweltinspektionen
Die gruppeninterne Umweltkoordination (verantwortet vom Group Coordinator IMS) ist integraler Bestandteil unseres Qualitätsmanagementsystems. Als Teil dieses Systems werden in regelmässigen Abständen umfassende Umweltbewertungen auf Gruppenebene durchgeführt. 

II   Sparsamer Energieeinsatz  
 
Mit dem Ziel der Energieeinsparung sind die folgenden Grundsätze im Sinne von Mindestanforderungen strikt zu befolgen:
 

  • Durch geeignete Mechanismen ist ein effizienter und sparsamer Einsatz von Energie sicherzustellen und zu fördern.
  • Soweit technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar sind erneuerbare Energieformen einzusetzen.
  • An allen grossen Dampfkraftwerken, Rückgewinnungskesseln und sonstigen Systemen sind Leistungsaudits durchzuführen.
  • Bei der Auswahl von Kraftstofflieferanten und Versorgungsunternehmen sind umweltbewusste Betriebspraktiken als Auswahlkriterium zu berücksichtigen.

Weitere kritische Elemente für die Umsetzung obiger Leitlinien sind nachstehend dargestellt:
 

  • Energieeffizienz
  • Energiesparplanung
  • Energiekostenmanagement

III   Abfallvermeidung und -entsorgung  
 
Die Verringerung von Menge und Gewicht des eingesetzten Materials, sowie die Minimierung der Fabrikationsabfallmenge ist anzustreben durch:
 

  • einen integrierten Abfallmanagementansatz, der u. a. die Verringerung der Entstehung, sowie den Einsatz von Recycling- und Müllverbrennungssystemen vorsieht.

IV   Nachhaltiger Gebrauch der natürlichen Ressourcen
 
Zur Umsetzung unseres Kernanliegens eines nachhaltigen und sparsamen Gebrauchs der von uns eingesetzten natürlichen Ressourcen ist sicherzustellen, dass:
 

  • Zellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft verwendet wird;
  • Zellstoff eingesetzt wird, der aus Holz und Verfahren gewonnen wird, die eine hohe Faserausbeute garantieren;
  • Zellstoff von Lieferanten bezogen wird, die nach anerkannten und entsprechend überwachten Umweltstandards wirtschaften;
  • ein laufendes Programm zur Verbrauchswasserrückgewinnung und Abwasserreinigung umgesetzt wird.

Weitere kritische Elemente für die Umsetzung obiger Leitlinien sind nachstehend dargestellt:
 

IV a. Ausbeute und Beschaffung
 

  • Ausschliesslicher Einsatz von Zellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft.
  • Ausrichtung der Produktionsverfahren auf eine Maximierung der Faserausbeute und die Sicherstellung eines generell effizienten Materialeinsatzes.

IV b. Umweltpraktiken von Lieferanten
 

  • Kontrolle und Bewertung der Umweltpraktiken von Rohstoff- und Kraftstofflieferanten sowie von Versorgungsunternehmen.
  • Vermeiden von Geschäftsbeziehungen mit unterdurchschnittlichen Firmen, und Belohnung von solchen Geschäftspartnern, die unsere eigenen strengen Umweltstandards erfüllen.


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